Tariftreue für Bundesaufträge ab 50.000 Euro

    Der Bundestag hat entschieden, dass Unternehmen bei Aufträgen des Bundes künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Das Gesetz wurde von SPD, CDU/CSU und Grünen getragen und geht maßgeblich auf Initiative von Bärbel Bas zurück. Es gilt ab einem Auftragswert von 50.000 Euro, Lieferdienste und Beschaffungen der Bundeswehr sind ausgenommen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau warnt vor zusätzlicher Bürokratie, während die IG Metall den Schwellenwert als zu hoch kritisiert. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

    Berliner Morgenpost

    02. März 2026

    Deutsche Bahn und GDL einigen sich ohne Streiks

    Erstmals seit 2018 haben sich die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer nach fünf Verhandlungsrunden ohne Arbeitskämpfe geeinigt. Unter dem neuen GDL-Chef Mario Reiß setzte die Gewerkschaft auf einen sachlicheren Kurs, zudem galt eine verlängerte Friedenspflicht. Vereinbart wurden fünf Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen, 700 Euro Einmalzahlung und eine zusätzliche Erfahrungsstufe. Auch beim Tarifeinheitsgesetz gab es einen Kompromiss, unter anderem mit notarieller Mitgliederzählung. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2027, die zentralen Regelungen gelten für DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr.

    WiWo

    02. März 2026

    Vorarlberg prüft Arbeitsschutz

    Das Arbeitsinspektorat Vorarlberg führt 2026 Schwerpunktkontrollen in der Hausbetreuung und Gebäudereinigung durch, um Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Schutzmaßnahmen stärker in den Fokus zu rücken. Typische Risiken sind der Umgang mit Chemikalien, Arbeiten in der Höhe, körperliche Belastungen und der Maschineneinsatz. Gemeinsam mit der Innung der Chemischen Gewerbe sowie der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Vorarlberg setzt die Behörde auf Prävention und praxisnahe Unterstützung. Klare Zuständigkeiten, Schulungen und sichere Abläufe sollen Unfälle vermeiden und Standards nachhaltig verbessern.

    WKO

    02. März 2026

    EU stärkt Entgelttransparenz

    Mit der Richtlinie 2023/970 verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten, bis 7. Juni strengere Regeln zur Entgeltgleichheit umzusetzen. Künftig müssen Arbeitgeber bereits im Bewerbungsprozess Gehaltsspannen offenlegen, dürfen keine früheren Gehälter mehr abfragen und müssen Stellen geschlechtsneutral ausschreiben. Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über ihr eigenes Entgelt sowie Durchschnittsgehälter vergleichbarer Tätigkeiten, Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden unterliegen gestaffelten Berichtspflichten. Bei einem Lohngefälle von mehr als fünf Prozent sind gemeinsame Entgeltbewertungen vorgesehen, zudem drohen bei Verstößen Schadensersatzansprüche mit Beweislastumkehr.

    IHK Nordwestfalen

    02. März 2026

    Planon: neuer Implementierungspartner

    Der Schweizer BIM- und Digitalisierungsspezialist Wittmann Digital Consulting ist neuer Implementierungspartner der IWMS-Plattform von Planon. Im Fokus steht Planon EasyFlow, ein vorkonfigurierter SaaS-Ansatz für einen schnellen Einstieg ins digitale Facility- und Immobilienmanagement. Zielgruppe sind vor allem mittelständische Unternehmen, die zentrale IWMS-Funktionen in wenigen Wochen einführen und bei Bedarf skalieren möchten. Wittmann bringt umfassende BIM- und Prozessexpertise entlang des gesamten Gebäudelebenszyklus ein und will Datendurchgängigkeit vom Bau bis in den Betrieb sicherstellen.

    Planon

    02. März 2026

    Hälg: stärkt Regionenstruktur

    Das St. Galler Gebäudetechnikunternehmen Hälg ordnet seine Organisation neu und ergänzt die bisherige Struktur um eine regionale Ebene. Die Installationsniederlassungen werden in fünf Regionen gegliedert, deren Leiter neu in der Gruppenleitung vertreten sind, um Ressourcen gezielter einzusetzen und die Koordination zu stärken. Consulting, Engineering und Facility-Management bleiben organisatorisch bestehen, sind künftig jedoch ebenfalls in der Gruppenleitung repräsentiert. Mit über 800 Beschäftigten an 19 Standorten reagiert das Unternehmen damit auf sein starkes Wachstum seit der Jahrtausendwende.

    Limmattaler Zeitung

    02. März 2026

    Freudenberg: Übernahmeangebot für Nilfisk

    Der Weinheimer Mischkonzern Freudenberg hat die Annahmefrist für sein Übernahmeangebot an den dänischen Reinigungsspezialisten Nilfisk bis zum 8. April verlängert. Grund sind noch ausstehende behördliche Genehmigungen, bislang liegt lediglich eine Freigabe aus den USA vor. Nach Unternehmensangaben haben rund 81,2 Prozent der Aktionäre das Angebot über umgerechnet 18,74 Euro je Aktie angenommen. Für ein Delisting benötigt Freudenberg 90 Prozent der Anteile, Minderheitsaktionäre würden in diesem Fall abgefunden.

    Ecoreporter

    02. März 2026

    Dorfner: Reinigung in Regensburger Einkaufszentrum

    Seit 2. Januar verantwortet die Dorfner Gruppe die Unterhaltsreinigung ausgewählter Bereiche im Donau-Einkaufszentrum Regensburg. Das Nürnberger Unternehmen ist montags bis samstags in der Mall-Ladenstraße sowie in den Sanitärbereichen im Einsatz und setzte sich zuvor in einer Ausschreibung gegen zwei Wettbewerber durch. Mit 140 Geschäften auf mehr als 75.000 Quadratmetern und bis zu 40.000 Besuchenden pro Tag zählt das Center zu den größten Einkaufszentren Ostbayerns.

    Dorfner

    02. März 2026

    Krankmeldung ohne Arztkontakt unzulässig

    Ein Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der seine Krankschreibung über ein Online-Portal ausschließlich per Fragebogen erhalten hatte. Da kein persönlicher oder telemedizinischer Arztkontakt stattfand, fehlte es an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Das Gericht sah darin einen schweren Vertrauensbruch, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Erkrankung vorlag. Der hohe Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung greift nur bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Die Nutzung eines „AU ohne Gespräch“-Modells kann dagegen den Job kosten.

    Anwalt.de

    02. März 2026

    Klare Grenzen für Mitarbeiterüberwachung

    Ob Videoüberwachung oder Tracking-Software – jede Form technischer Kontrolle greift in die Persönlichkeitsrechte ein und unterliegt strengen Vorgaben aus DSGVO und Arbeitsrecht. Das Landesarbeitsgericht Hamm sprach dem Mitarbeiter eines Stahlbetriebs 15.000 Euro Entschädigung zu, nachdem er jahrelang nahezu flächendeckend gefilmt worden war. Unzulässig sind insbesondere Überwachungen in Toiletten, Umkleiden oder Pausenräumen sowie heimliche Daueraufzeichnungen ohne konkreten Verdacht. Auch digitale Tools wie Keylogger oder permanente Screenshots sind laut Bundesarbeitsgericht rechtswidrig. Zudem hat der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz zwingend mitzubestimmen.

    Unternehmer

    02. März 2026

    Wie Unternehmen Cyberschutz umsetzen können

    Angesichts von Schäden in Milliardenhöhe – laut dem Verband Bitkom rund 200 Milliarden Euro im vergangenen Jahr – sollten Unternehmen ihre IT-Zugänge konsequent absichern, insbesondere durch Zwei-Faktor-Authentifizierung und klare Rechtevergabe. Ehemalige Beschäftigte müssen sofort aus Systemen entfernt, regelmäßige Updates und Sicherheits-Patches zeitnah eingespielt werden. Unverzichtbar sind zudem Back-ups sowie ein vollständiger Überblick über alle Geräte im Netzwerk, inklusive privater Smartphones im Firmen-WLAN. Da es keine hundertprozentige Sicherheit gibt, empfehlen Experten wie das „Cyberintelligence Institute“ einen klar definierten Notfall- und Kommunikationsplan, der regelmäßig trainiert wird.

    Tagesschau

    02. März 2026

    „Freunde finden“ bei Facebook rechtswidrig

    Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass „Meta Platforms“ über die Facebook-Freunde-Finder-Funktion keine Kontaktdaten von Nicht-Nutzern ohne deren Einwilligung speichern darf. Die Kammer sieht darin einen Verstoß gegen Datenschutzrecht, da Betroffene weder zugestimmt haben noch von der Datenspeicherung profitieren. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Personalisierte Werbung dagegen bleibt grundsätzlich erlaubt, erfordert aber eine wirksame Einwilligung der Nutzer. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale, der in der Entscheidung auch eine Signalwirkung für andere soziale Netzwerke sieht.

    Süddeutsche Zeitung

    02. März 2026